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AGB

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, gleichgültig ob es sich im Einzelfall um einen Kauf-, Mietvertrag oder ein anderes Vertragsverhältnis handelt.

Einkaufs- und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Aufträge und Vertragsabschlüsse

Die Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte) sowie Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße, Gewichte, Betriebsstoff-Verbrauch, Betriebskosten usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


Nach Auftragsannahme hervorkommende, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachteilig betreffende Umstände berechtigen uns auch vom Vertrag zurückzutreten. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

Aufträge und Vertragsabschlüsse

Die Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte) sowie Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße, Gewichte, Betriebsstoff-Verbrauch, Betriebskosten usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


Nach Auftragsannahme hervorkommende, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachteilig betreffende Umstände berechtigen uns auch vom Vertrag zurückzutreten. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

Preise

Die Preise gelten ab Lager Wolfurt/Lauterach, ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, sowie Kosten für Inbetriebnahme, Aufstellung und Einschulung von Bedienungspersonal.


Eine nach Angebotslegung eingetretene, „allgemeine“ Erhöhung unserer (oder die eines Vorlieferanten) Preise, gilt auch für bereits zustande gekommene, nicht erfüllte Rechtsgeschäfte. Sind in den Preisen Kosten oder Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsabschluss, oder fallen diese zusätzlich nach Vertragsabschluss an, ist der Lieferer berechtigt, die Mehrbelastung zu berechnen.


Die Berechnung von Montage- oder Reparaturarbeiten erfolgt in der Regel durch vom Vermieter beauftragte Fachwerkstätten und werden in der Regel direkt mit dem Mieter verrechnet.


Bei Klein- und Kleinstsendungen sind wir berechtigt, Mindest- Rechnungsbeträge oder Zuschläge in Rechnung zu stellen.



Von uns bzw. einer Fachwerkstätte erstellte Kostenvoranschläge für Reparaturen sind nach dem besten Fachwissen erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich; für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Für den Fall, dass nach Auftragserteilung größere Kostenerhöhungen unvermeidlich sind, werden wir den Auftraggeber verständigen. Erfordert die Erstellung eines Kostenvoranschlages die Verwendung neuer Ersatzteile, um die Funktion anderer Bauteile zu prüfen, werden diese Ersatzteile in Rechnung gestellt. Verlangte Kostenvoranschläge, denen kein entsprechender Reparaturauftrag folgt, werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Zahlung/Kaution

Unsere Zahlungsbedingungen lauten – falls nicht anders vereinbart – prompt ohne jeden Abzug bei Abholung. Bei Werkzeugen und Maschinen ist der 3-fache Wochenendtarif als Kaution zu hinterlegen. Als Verzugszinsen gelten 14% per anno. Alle Mahn - und auch außergerichtlichen Inkassokosten sind uns zu ersetzen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern wir diese nicht mit Gutschrift bereits anerkannt haben.


Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch sämtliche Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen und insbesondere noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur zumindest nur gegen vorherige Barzahlung auszuliefern.

Grundsätzlich kann der Vermieter eine teilweise Vorauszahlung begehren.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Gesamtschuld des Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich aller Zinsen und Kosten, vor. Verpfändungen etc. sind daher unzulässig. Die Ware kann von uns auch ohne gleichzeitigen Vertragsrücktritt auf Kosten und Risiko des Kunden zur Verwahrung zurückgefordert werden. Eingebaute Teile werden nicht Zubehör und sind ebenfalls herauszugeben. 

Lieferung, Lieferfrist u. Abnahmeverzug

Gefahrenübergang, Annahmepflicht, Teillieferungsrecht:

Die Gefahr geht spätestens mit Versand/Abholung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Kosten hier für zu unseren Lasten gehen.


Verzögert sich der Versand infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über; gleiches gilt für den Fall, dass die Abholung der Ware durch den Besteller vereinbart ist.

Ist der Besteller nicht Nutzer, so ist er verpflichtet, angelieferte Gegenstände jedenfalls entgegenzunehmen, auch dann, wenn sie etwa Mängel aufweisen sollten oder ähnliches.


Zur Durchführung von Teillieferungen sind wir berechtigt; Teillieferungen können von uns wie selbständige Aufträge behandelt und gesondert in Rechnung gestellt werden.


Wir sind um eine rechtzeitige Auslieferung bemüht. Im Falle des Lieferverzuges ist vor einem Vertragsrücktritt schriftlich eine angemessene Nachfrist unter Rücktrittsandrohung zu setzen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist jedenfalls ausgeschlossen. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie beispielsweise Streiks, Produktionseinstellungen, verspätete Anlieferungen unserer Lieferanten und alle Fälle höherer Gewalt berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.


Verzögert sich der Versand oder die Fertigstellung der Ware wegen eines entsprechenden Wunsches des Bestellers oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so werden dem Besteller ab Anzeige unserer Versandbereitschaft oder der Abholmöglichkeit die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt; bei Lagerung in unserem Betrieb sind wir berechtigt, zumindest 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat als Lagerkosten zu berechnen. Bei größeren Maschinen oder Geräten, wie z. B. Anhänger, LKW etc., wird eine übliche Standplatzgebühr verrechnet.


Für nicht abgeholte Waren und Geräte, insbesondere bei zur Reparatur übergebenen Gebrauchtgeräten übernehmen wir 3 Monate nach dem von uns mitgeteilten Fertigstellungstermin bzw. ab Übermittlung des Kostenvoranschlages keine Verwahrungspflicht. Wir übernehmen keine Haftung für den Untergang der Ware nach diesem Zeitraum.

Mängel, Schäden, Haftung

Mängelrügen haben unmittelbar nach Warenerhalt, bei geheimen Mängeln sofort nach Hervorkommen, schriftlich zu erfolgen.


Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Aufstellungsort, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie andere, ähnliche und gleichwertige Umstände.

Vornahme von Veränderungen am Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung.


wenn unsere Bedienungsanleitung nicht beachtet wird oder wenn die Einweisung bei solchen Geräten, für die eine Einweisung von uns vorgeschrieben ist, nicht durch unseren oder einen von uns autorisierten Kundendienst vorgenommen wurde. Wir können die Beseitigung von Mängeln jedenfalls verweigern, solange der Besteller mit seinen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, im Verzug ist. Der Besteller ist nicht befugt, irgendwelche Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, bevor er uns angemessene Gelegenheit eingeräumt hat, den Mangel selbst zu verbessern. Für die Kosten eigenmächtiger Instandsetzungsarbeiten können wir keinesfalls haftbar gemacht werden. In diesem Falle erlischt auch unsere Gewährleistung.


Im Hinblick auf den vereinbarten Erfüllungsort gehen die Reise- und Transportkosten sowie der Mehraufwand der auswärtigen Arbeitsverrichtung zu Lasten des Kunden. Garantieansprüche jeder Art erlöschen bei Nichtvornahme der vorgeschriebenen Wartung durch eine von uns autorisierte Werkstätte.


Die Kosten einer durch den Mieter selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat dieser selbst zu tragen. Unsere Gewährleistung erlischt bei Fremdeingriffen und Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- u. Wartungsbedingungen.



Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, welcher Art auch immer uns gegenüber, insbesondere auch für erhöhte Personalkosten, Gewinnentgang, Stehzeiten, Folgeschäden etc., ist ausgeschlossen. 

Vertragsstorno

Vertragsstorni sind schriftlich einzubringen und bedürfen unserer Annahme. Wir sind berechtigt ab 1 Woche vor Liefertermin eine Stornogebühr von 30%, 3 Tage vor Liefertermin 50% und 24 Std vor Liefertermin 100% des Tagesmietsatzes zu fordern.

Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Vermieters (Mietservice Heinz), Gerichtsstand ist Bregenz.

Ergänzende Mietbedingungen

Die Miete / Mietdauer / Mietverrechnung

Die Miete / Mietdauer / Mietverrechnung Mieten bedeutet: Der Vermieter (Mietservice Heinz) stellt dem Mieter eine Maschine (ein Gerät) zur Verfügung, damit dieser damit Arbeiten unter seiner Verantwortung ausführen kann. Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum des Vermieters. 
DER MIETER MUSS MIT DEM GERÄT VERTRAUT SEIN!


Die Mietdauer wird zunächst grundsätzlich verbindlich vereinbart, Änderungen bedürfen der Schriftform. Mietsatz und Mietbetrag richten sich jedoch nach der tatsächlichen Mietdauer. Diese beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes für die Abholung durch den Mieter und endet mit der Rückgabe desselben in betriebsbereitem und gereinigtem Zustand am Standort des Vermieters. Abholung und Rückgabe müssen während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen. Mietrechnungen werden bei Rückgabe ausgestellt und sind prompt, ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 14 % p.a. berechnet.


Vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kann die Miete mit sofortiger Wirkung von uns ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen aufgelöst werden, insbesondere, wenn

  1. der Mieter mit der Bezahlung des Mietzinses in Verzug gerät;
  2. der Mieter den Mietgegenstand nicht sachgemäß einsetzt;
  3. die Wartung und Pflege des Mietgegenstandes vernachlässigt wird;
  4. ohne unsere Einwilligung einem Dritten Rechte, welcher Art auch immer, am Mietgegenstand eingeräumt werden;
  5. der Mieter ohne unsere Zustimmung den Standort des Mietgegenstandes verändert.



Durch die Anerkennung der Mietvereinbarung, die bei Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter ausgestellt wird, akzeptiert dieser die Mietbedingungen und die lt. Preisliste gültigen Mietsätze. Der Standort des Mietgerätes, sowie eine etwaige Änderung des Einsatzortes ist dem Vermieter unmittelbar bekanntzugeben.


Der Mieter erteilt bereits jetzt dem Vermieter die Ermächtigung, dass bei Eintritt obiger Bedingungen (a bis e) die Mietgegenstände ohne vorherige Verständigung vom Vermieter abgeholt werden können, ohne dass der Mieter irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter daraus ableiten kann, und zwar auch dann, wenn die Mietgegenstände zur Unzeit abgeholt werden.


Der Vermieter verzichtet im Voraus auf Geltendmachung von Schadenersatzan sprüchen. Die Mietvereinbarung ist amtlich zu vergebühren; die Kosten trägt der Mieter.


Der Vermieter kann bei Abschluss der Mietvereinbarung eine Kaution verlangen. Stellt der Vermieter dem Mieter Maschinen oder Gegenstände zur Verfügung, die auch vom Vermieter angemietet wurden, kommen diese Mietbedingungen ergänzend zur Anwendung. Dem Mieter werden diese erweiterten Bedingungen zur Kenntnis gebracht.

Der Mietsatz

Dieser ist unserer jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen. Im Mietsatz enthalten sind die Kosten für die normale Abnutzung des Mietgegenstandes, die Abschreibung, die Finanzierung und sonstige, mit der Vermietung verbundenen Kosten. Die angeführten Tagesmietsätze gelten für die Dauer von 24 Stunden.


für die Mietzeit von Freitag 14.00 Uhr bis Montag 8.30 Uhr bieten wir einen preiswerten Wochenendmietsatz (Tagesmietsatz x 1,8), für jeden weiteren Miettag kommt der Tagesmietsatz von 0,5 zur Verrechnung.


Ausgenommen hiervon sind Geräte die einen Betriebsstundenzähler eingebaut haben oder Stundenweise, bzw. Halbtägig vermietet werden, hier gilt der angeführte Mietsatz in der Mietpreisliste.

Die zusätzlichen Kosten

In den Mietsätzen nicht enthalten sind: Bedienungspersonal, Zeiten für Einschulung, An- und Rücktransport, Treibstoffe, Öle, Verschleißteile, Reinigung und Wartungsarbeiten. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter ist für die Durchführung der Wartungsarbeiten lt. Betriebsanleitung verantwortlich und muss diese beim Vermieter anfordern. Das Service kann auch vom Mieter durchgeführt werden, sofern dieser dafür die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat. Verschleiß - und Ersatzteile sind beim Vermieter zu beziehen. 

Haftung, Beschädigungen und Versicherung

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen am Mietgegenstand, für die Einhaltung der Service - Intervalle, für Verlust und Diebstahl. Der Vermieter haftet weder für Schäden, die durch den Betrieb oder Ausfall des Mietgegenstandes entstehen, noch für Kosten gegenüber Dritten, oder Kosten die dem Mieter dadurch entstehen können. Dies gilt auch für alle anderen Folgeschäden, wie z. B. Umweltschäden, etc. Der Schadensfall muss am Tag des Vorfalles schriftlich an den Vermieter gemeldet werden. Für beschädigte oder fehlende Mietgegenstände bei Rückgabe wird 70% vom Mietwert mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.



Alle angeführten Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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